L e b e n s m u t
 
Herzlich willkommen auf der Homepage von Traugott Giesen, ehem. Pastor in Keitum auf Sylt!

Aktuelles

Predigten
Kolumnen
Bibelenergie
Tägliche Losung
Gastpredigten
 

Archiv

Archiv Predigten
Archiv Kolumnen
Themenverzeichnis
Weitere Texte
Bibelstellen
Aufgelesenes
 

Informationen

Bücher
Links
 

Kontakt
Emailkontakt
Webmaster
Gästebuch
Impressum

Besucher seit
12.03.2001
Zentralstelle weiter gegen freiwillige Verlängerung im Zivildienst

Die Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer hat Pläne für eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes erneut abgelehnt. "Von der Freiwilligkeit wird nicht viel übrig bleiben, wenn die Einsatzstellen bei der Auswahl der Stellenbewerber die Dienstdauer diktieren können", sagte der Geschäftsführer der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer mit Sitz in Bockhorn bei Wilhelmshaven, Peter Tobiassen, am Mittwoch dem epd.

Politiker und Wohlfahrtsverbände fordern seit Jahresbeginn eine freiwillige Verlängerung des Ersatzdienstes. Ab Januar 2011 dauern der Wehr- und Zivildienst nur noch sechs statt neun Monate. Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zufolge wären Zivis nach Ausbildung und Urlaub nur noch vier Monate einsetzbar. Damit sei ihr Einsatz wirtschaftlich nicht mehr interessant.

Tobiassen warnte davor, dass künftig nur noch diejenigen Kriegsdienstverweigerer ihre Wunsch-Zivildienststelle erhalten, die freiwillig länger als die gesetzlichen sechs Monate dienen wollen. Eine weitere Ungerechtigkeit sei, dass freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende einen Soldzuschlag von 20 Euro pro Tag erhielten, also rund 600 Euro im Monat. Für Zivis solle diese Regelung nicht gelten. Sie sollten nach den bisherigen Plänen in der Verlängerungszeit weiter nur ihren Grundsold erhalten. Der liege bei 3,75 Euro netto pro Stunde.

Mit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes schaffe der Bund zudem ein neues öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, kritisierte Tobiassen. Für die Sicherung sozialer Dienstleistungen seien aber ausschließlich die Bundesländer zuständig: "Dienstleistungen, die über den Ersatzcharakter für den Pflichtwehrdienst hinaus gehen, darf der Bund nicht organisieren."



Wilhelmshaven (epd).

© 2010 epd Hinweis zum Urheberrecht


 



Nach oben - © 2001-2010 by Traugott Giesen - Sylt
www.st-severin.com - Haftungsausschluss
Service

Startseite
Druckvorschau

RSS-Feed

©2010 epd
Weitere News...